Sicherheit bei Risikospielen

Sicherheit und Stadionverbote

Es ist Aufgabe und Anliegen des NFV die Sicherheit und Ordnung vor allem bei den Spielen der Oberligen Niedersachsens zu gewährleisten, insbesondere Ausschreitungen unfriedlicher Personen zu verhindern sowie den ordnungsgemäßen Spielbetrieb sicherzustellen.

Ein wichtiges Instrument in diesem Zusammenhang ist auch die Festsetzung landesweiter Stadionverbote gegen Personen, die im Zusammenhang mit Fußballspielen sicherheitsbeeinträchtigend aufgefallen sind.

Grundsätze für die Erteilung der auf Grundlage des Hausrechts ergehenden Stadionverbote sind in der »Stadionverbotsrichtlinie« (Anhang 9 der NFV-Spielordnung) verbindlich festgelegt worden. Zudem bevollmächtigen sich sämtliche Clubs der Oberligen Niedersachsen gegenseitig, damit Stadionverbote auch im Namen aller anderen und daher mit landesweiter Wirkung ausgesprochen werden können. Um maximale Transparenz zu gewährleisten, können sowohl die Stadionverbotsrichtlinien als auch die entsprechenden Vollmachten jederzeit durch Öffnen der obenstehenden Dateien eingesehen werden. Jährlich findt mit den Vereinen der Oberliga und Landesligen eine Sicherheitsschulung in Barsinghausen statt, um die Sicherheitsprozesse vor, während und nach den Spielen stets zu optimieren.

Die Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit sind dem Anhang 5 der NFV-Spielordnung zu entnehmen.

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